"(1) Auf Antrag der Leistungsberechtigten werden Leistungen zur Teilhabe durch die Leistungsform eines Persönlichen Budgets ausgeführt, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen. [...] Budgetfähig sind auch die [...] erforderlichen Leistungen der Krankenkassen und der Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit, Leistungen der Träger der Sozialen Entschädigung zur Krankenbehandlung, bei Pflegebedürftigkeit und zur Weiterführung des Haushalts, Leistungen des Trägers der Soldatenentschädigung zur medizinischen Versorgung und bei Pflegebedürftigkeit sowie Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden können. [...]"


Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX)
§ 29 Persönliches Budget (Auszug)

 

Bild von SumUp aus Unsplash


 


Ihr gesetzlicher Anspruch 

Als Mensch mit einer Behinderung (beispielsweise mit Pflegegrad 5 oder Pflegegrad 4) haben Sie gemäß §29 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) einen Anspruch auf soziale Leistungen zur Teilhabe und Leistungen Krankenkassen, Pflegekassen Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit, Leistungen der Träger der Sozialen Entschädigung zur Krankenbehandlung, bei Pflegebedürftigkeit und zur Weiterführung des Haushalts, Leistungen des Trägers der Soldatenentschädigung zur medizinischen Versorgung und bei Pflegebedürftigkeit sowie Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe.

Der Gesetzgeber eröffnet Ihnen mit §29 SGB IX als stark Pflegebedürftiger oder Mensch mit Behinderungen ausdrücklich die Möglichkeit ein selbst bestimmtes Leben führen zu können.
Sie haben also einen gesetzlichen Anspruch. Sie sind kein Bittsteller!

Weil es diese gesetzliche Grundlage gibt, können Sie im Falle der Ablehnung Ihres Antrags auf Persönliches Budget durch einen Leistungsträger rechtlich dagegen vorgehen.

Alles soweit klar, aber wie soll ich das alles schaffen?

Das Persönliche Budget ist eine einzigartige Möglichkeit in vertrauter Umgebung gepflegt zu werden und dennoch ein selbst bestimmtes Leben führen zu können. Meist nimmt Sie Ihre persönliche Situation jedoch so in Anspruch und rückt die wirklich wichtigen Dinge im Leben in den Mittelpunkt, dass Sie schlichtweg weder Nerven noch Zeit aufbringen können, den doch etwas steinigen Weg zum Persönlichen Budget alleine gehen zu können.
Die gute Nachricht ist:
Sie sind nicht allein. Wir machen all das für Sie - ob Antragstellung, Kommunikation mit den Leistungsträgern, Budgetkalkulation und -abrechnung, Akquise der Pflegekräfte, Dienstplangestaltung, Lohnbuchhaltung, schlicht alles, was nötig ist, damit Sie adäquat zu Hause gepflegt werden.

Persönliches Budget - was ist das Einzigartige?

Ist Ihr Persönliches Budget erst einmal bewilligt, bedeutet dies, dass Sie als stark Pflegebedürftiger oder Mensch mit Behinderung in aller Regel Arbeitgeber werden. Sie selbst beschäftigen nämlich die Pflegekräfte, die Sie selbst oder Ihren Angehörigen pflegen werden. Entweder werden die Pflegekräfte sozialversicherungspflichtig bei Ihnen angestellt oder aber sie gewinnen freiberuflich tätige Pflegekräfte. Die Löhne und Honorare werden durch den Leistungsträger - z.B. eine Krankenkasse - im Rahmen des Ihnen bewilligten Persönlichen Budgets finanziert. Im Klartext: Der Leistungsträger zahlt die Pflegekräfte genauso wie er einen Pflegedienst finanzieren würde.
Auch wenn es sich merkwürdig anhört: Für Kinder bzw. nicht geschäftsfähige Menschen, die natürlich dann durch eine bevollmächtigte Person vertreten werden müssen, gilt dies alles genauso.
Das Einzigartige des Persönlichen Budgets liegt darin, dass Sie persönlich sich Ihr Pflegeteam zusammenstellen. Sie suchen sich die Menschen aus, die Sie tagtäglich und mitunter auch nachts pflegen sollen. Erfahrungsgemäß entstehen dadurch kleine, sehr effektive und gut aufeinander abgestimmt Pflegeteams, die Ihre Bedürfnisse  und Vorlieben sehr genau kennen. Außerdem entsteht in den allermeisten Fällen zwischen Ihnen und Ihrem Pflegeteam ein belastbares Vertrauensverhältnis. Das Ausfallrisiko von Pflegekräften wird dadurch sehr minimiert.
Falls Sie sich doch einmal einer stationären Behandlung unterziehen müssen, wenn Sie seit langem mal wieder Urlaub machen möchten, falls Sie an einer Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen wollen oder wenn Sie ins Kino, Theater oder einmal schön Essen gehen möchten - immer werden Sie von einer Ihrer Pflegekräfte begleitet. Das hilft Ihnen und entlastet Ihre Angehörigen. Sie und Ihre Familie können sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihr Leben.
Sie sehen also: Mit einem starken Pflegeteam an Ihrer Seite führen Sie ein selbst bestimmtes Leben.

Die ersten Schritte zu Ihrem Persönlichen Budget

Zuerst muss beim zuständigen Leistungsträger ein Antrag auf Persönliches Budget gestellt werden.
Das können Sie als Betroffener selbst machen oder aber auch eine von Ihnen beauftragte und bevollmächtigte Person.
Zuvor muss jedoch geklärt sein, an wen Sie den Antrag richten müssen. Die oft nicht ohne weiteres zu beantwortende Frage lautet also: Wer ist zuständig?
Es gibt auch Fälle in denen mehrere Leistungsträger zuständig sind.
Im zweiten Schritt erfolgen die Bedarfsfeststellung und Bedarfsermittlung. Ziel ist es, genau zu ermitteln, wieviel und welche Art der Pflege Sie benötigen. Dazu prüft der zuständige Leistungsträger die eingereichten Unterlagen wie zum Beispiel ärztliche Befunde. Vereinzelt kann ein Gutachter Hinzugezogen werden, um Ihren Pflegebedarf zu ermitteln.
Schließlich müssen Sie als Budgetnehmer mit dem Leistungsträger, beispielsweise Ihrer Krankenkasse eine Zielvereinbarung schließen. Darin wird neben den genehmigten Geldleistungen (statt Sachleistung) und der Höhe Ihres Persönlichen Monats-und Jahresbudgets zudem festgehalten, wie Sie die erhaltenen Pflegeleistungen nachweisen müssen.
Wenn Sie auch diesen letzten Schritt erfolgreich gemeistert haben, erlässt der Leistungsträger einen entsprechenden Bescheid, mit dem Ihr Persönliches Budget bewilligt wird. Falls nötig, können Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegen.

Wie geht es weiter?

Sie haben schon sehr viel erreicht. Aber was nützt Ihnen die Bewilligung des Persönlichen Budgets ohne eine einzige Pflegekraft in Ihren Diensten?
Sie müssen nun also Pflegekräfte für Ihre Pflege gewinnen und einstellen oder als Freiberufler auf Basis eines Dienstleistungsvertrages beschäftigen.
Wenn Sie Ihr Team zusammengestellt haben, gilt es die unterschiedlichen Pflegkräfte zu Diensten einzuteilen und daraus einen Dienstplan zu fertigen. Dies geschieht für jeden Monat gesondert und im Voraus. Die durch die Pflegekräfte tatsächlich geleisteten Dienste sind in einem Stundennachweis zu dokumentieren. Der Stundennachweis dient als Grundlage für die Lohnabrechnung bzw. die Honorarzahlung und als Nachweis für den Leistungsträger.
Am Ende eines jeden Monats folgt dann die Lohnabrechnung bzw. die Rechnungslegung durch die Freiberufler auf Grundlage der Stundennachweise.
Dann müssen Sie "nur noch" Löhne und Honorare an die Pflegekräfte auszahlen. Die Entnahme erfolgt dabei aus dem Persönlichen Budget, für das Sie nach dessen Bewilligung ein gesondertes Konto bei einem Geldinstitut Ihrer Wahl eingerichtet haben.  

WIR KÜMMERN UNS!


 
 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos